Änderung der Abfallsatzung



10. Änderungssatzung der Abfallsatzung


Die Verbandsversammlung des Abfallverbandes Rheingau hat in ihrer Sitzung am

27. Juni 2013 folgende Änderung der Abfallsatzung vom 13. Dezember 2000 beschlossen:


Artikel 1

§ 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Der Verkaufspreis für Restmüllsäcke beträgt 3,00 €.

Der Verkaufspreis für Papiersäcke beträgt 1,00 €.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.07.2013 in Kraft.



Walluf/Rheingau, den 27. Juni 2013

Frank Kilian

Bürgermeister und Verbandsvorsteher